GEWERBEHALLEN

Was das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz für Gewerbe- und Industriehallen bedeutet – verständlich erklärt mit Praxisbeispielen.

GMG für Gewerbehallen: Was Betreiber wissen sollten

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird derzeit grundlegend überarbeitet. Grundlage dafür ist das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das die bisherigen Regelungen zum Heizungstausch reformieren soll. Der Gesetzentwurf wurde vom Kabinett beschlossen und befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren – eine Verkündung steht noch aus.

Gewerbe- und Industriehallen unterliegen aufgrund ihrer Größe, Deckenhöhe und Nutzung besonderen Anforderungen. Der aktuelle Kabinettsentwurf sieht dafür differenzierte Regelungen vor.

Was ändert sich nach aktuellem Kabinettsentwurf?

  • Technologieoffenheit: Der Entwurf sieht vor, die bisherige starre 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien aufzuheben. Eigentümer sollen wieder frei entscheiden können, welche Heiztechnologie zu ihrem Gebäude passt.
  • Gas- und Ölheizungen: Diese bleiben nach aktuellem Gesetzentwurf grundsätzlich zulässig – vorgesehen ist eine schrittweise steigende Beimischungspflicht klimafreundlicher Brennstoffe (sogenannte „Bio-Treppe") ab 2029.
  • Gebäudezonen über 4 Meter Höhe: Für hohe Hallenbereiche sind nach bisherigem Entwurf differenzierte Anforderungen an die Heizungsregulierung vorgesehen.
  • Dezentrale Heizsysteme: Für einzelne, dezentrale Geräte (z. B. Dunkelstrahler, Warmlufterhitzer) sind nach aktuellem Stand abgestufte Übergangsregelungen im Gespräch.
  • Sonderstellung für Industrie und Gewerbe: Der Entwurf sieht vor, diese Sektoren von bestimmten Quotenregelungen auszunehmen, um weiterhin maßgeschneiderte technische Lösungen zu ermöglichen.
  • Monitoring-Pflichten: Nach aktuellem Entwurf soll die Grenze für Monitoring-Pflichten abgesenkt werden – mit dem Ziel, Einsparpotenziale gezielter zu erschließen.
  • Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 fortgeführt werden.

Praxisbeispiel

Eine Produktionshalle mit bestehender Warmluftheizung benötigt nach heutigem Stand keinen sofortigen Austausch. Bei einer geplanten Modernisierung lohnt sich jedoch ein Blick auf technologieoffene, effiziente Alternativen – auch im Hinblick auf mögliche Förderungen.