Wenn Sie bereits eine Hallenheizung betreiben – ob von Schulte oder einem anderen Hersteller – ändert sich durch das geplante GMG nach aktuellem Stand Folgendes, beziehungsweise ausdrücklich nichts:
Entscheiden Sie sich unabhängig von gesetzlichen Vorgaben für eine Modernisierung – etwa aus Effizienz- oder Kostengründen – gelten die zum Zeitpunkt der Installation jeweils aktuellen Anforderungen. Wir beraten Sie dazu gerne im Detail und zeigen Ihnen, welche Fördermöglichkeiten in Ihrem Fall in Frage kommen.
Als Kunde profitieren Sie von unserer laufenden Beobachtung der Gesetzeslage – ohne dass Sie selbst den Überblick über jede Gesetzesänderung behalten müssen. Sollte sich durch die endgültige Verkündung des GMG konkreter Handlungsbedarf für Ihre Anlage ergeben, informieren wir Sie proaktiv.