GMG vs. GEG – Die geplanten Änderungen im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht weiterhin. Mit dem GMG soll es grundlegend überarbeitet werden. Die folgende Übersicht zeigt die nach aktuellem Kabinettsentwurf geplanten Änderungen – eine finale Bewertung ist erst nach Verkündung des Gesetzes möglich.

Thema GEG
Erneuerbare-Energien-PflichtMind. 65 % bei neuen Heizungen Aufhebung der pauschalen 65-%-Vorgabe vorgesehen
TechnologiewahlStark eingeschränkt auf bestimmte ErfüllungsoptionenErweiterte Technologieoffenheit vorgesehen
Gas-/ÖlheizungenNur mit Nachweis 65 % EE-WärmeGrundsätzlich zulässig, mit steigender Biobrennstoff-Quote ab 2029
Bestandsanlagen Übergangsfristen nach Kommunengröße (2026/2028) Keine neuen Austauschpflichten nach aktuellem Stand
EvaluierungKeineFür 2030 vorgesehen

Hinweis: Alle Angaben zum GMG basieren auf dem aktuellen Kabinettsentwurf und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Warum überhaupt eine Reform?

Die bisherige 65-%-Regelung im GEG hatte in der Praxis vor allem elektrische Wärmepumpen als Erfüllungsoption begünstigt. Der Kabinettsentwurf zum GMG soll dies durch mehr Technologieoffenheit ersetzen, sodass Eigentümer wieder freier zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen können – abhängig davon, was für ihr Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.