Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht weiterhin. Mit dem GMG soll es grundlegend überarbeitet werden. Die folgende Übersicht zeigt die nach aktuellem Kabinettsentwurf geplanten Änderungen – eine finale Bewertung ist erst nach Verkündung des Gesetzes möglich.
| Thema | GEG | |
|---|---|---|
| Erneuerbare-Energien-Pflicht | Mind. 65 % bei neuen Heizungen | Aufhebung der pauschalen 65-%-Vorgabe vorgesehen |
| Technologiewahl | Stark eingeschränkt auf bestimmte Erfüllungsoptionen | Erweiterte Technologieoffenheit vorgesehen |
| Gas-/Ölheizungen | Nur mit Nachweis 65 % EE-Wärme | Grundsätzlich zulässig, mit steigender Biobrennstoff-Quote ab 2029 |
| Bestandsanlagen | Übergangsfristen nach Kommunengröße (2026/2028) | Keine neuen Austauschpflichten nach aktuellem Stand |
| Evaluierung | Keine | Für 2030 vorgesehen |
Hinweis: Alle Angaben zum GMG basieren auf dem aktuellen Kabinettsentwurf und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Die bisherige 65-%-Regelung im GEG hatte in der Praxis vor allem elektrische Wärmepumpen als Erfüllungsoption begünstigt. Der Kabinettsentwurf zum GMG soll dies durch mehr Technologieoffenheit ersetzen, sodass Eigentümer wieder freier zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen können – abhängig davon, was für ihr Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.