Eckpunktepapier Gebäudemodernisierungsgesetz
Mit dem am 24.02.2026 vorgestellten Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz setzt die Bundesregierung nun endlich ein zentrales Signal für die angekündigte Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Die Eckpunkte schaffen Klarheit zu den Themenschwerpunkten und zeitlichen Abläufen.
Wir begrüßen insbesondere das klare Bekenntnis:
•zur Technologieoffenheit
• zur Entscheidungsbefugnis / Entscheidungsfreiheit / Verantwortung des Eigentümers
• zur Entkopplung der Wärmeplanung und der „Heizungsregulierung“
• zur Grüngasquote / Grünölquote
• zur Evaluierung im Jahr 2030
• zum Bürokratieabbau
Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes ist entscheidend, damit die im Koalitionsvertrag angekündigten Reformen endlich Umsetzung finden. Den Gesetzgebungsprozess werden wir konstruktiv mit unserer Expertise begleiten. Langfristige Planungssicherheit gewinnt verlorengegangenes Vertrauen zurück und schafft damit Investitionssicherheit.
Demnächst geben wir Ihnen weitere Informationen!

Aktuell gibt es drei aktive Umlagen, von denen im vergangenen Gaswirtschaftsjahr nur die Gasspeicherumlage in Höhe von 2,99 €/MWh (0,00299 €/kWh) zu bezahlen war. Diese wird zum 1. Januar 2026 abgeschafft.
Die Bilanzierungs- und Konvertierungsumlagen sind aktiv, lagen im vergangenen Jahr jedoch bei 0 €/kWh. Ab dem 1. Oktober 2025 beträgt die Konvertierungsumlage wieder 0,18 €/MWh (0,00018 €/kWh).
D. h. die Gaskosten werden sich hinsichtlich der Umlagen reduzieren.
Bezogen auf uns und das Jahr 2024 mit einem Verbrauch von 404.000 kWh wäre das eine Ersparnis von knapp 800 €.
Der politische Industriestrompreis ist ein von der Bundesregierung geplantes, befristetes Entlastungsinstrument.
Es soll energieintensive Betriebe durch subventionierte Tarife stützen. Unternehmen, deren Stromkosten mindestens 14 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen und deren Jahresverbrauch über 1 GWh liegt, können künftig profitieren.
Die EU erlaubt dabei Preisnachlässe von bis zu 50 Prozent auf den Großhandelspreis – allerdings nur für die Hälfte des Verbrauchs und befristet maximal bis 2030.
Um die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erfüllen, stellen wir Ihnen den GEG-Aufklärungsbogen zur Verfügung. Bitte unterschreiben Sie das Dokument und senden Sie es an uns zurück. Falls keine Rücksendung erfolgt, gilt Ihr Einverständnis sowie die Bestätigung der Aufklärung als erteilt.
Mit Abschluss eines Vertrags erklären Sie sich ebenfalls mit den Inhalten des GEG-Aufklärungsbogens einverstanden.
Das neue GEG stellt klare Anforderungen an die Beheizung von Industriehallen: Künftig müssen 65 % der eingesetzten Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen – etwa Strom, Wasserstoff oder Biomasse.
Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen und Ausnahmen, insbesondere bei Hallenhöhen über 4 m.
Wichtig:
Bestehende Heizungen dürfen weiter genutzt und repariert werden.
Beim Austausch sind Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren möglich.
Öl- und Gasheizungen müssen schrittweise einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energie nutzen.
Energiemonitoring und -automation werden verpflichtend.
Ausnahmen für Hallen:
Für hohe Industriehallen gelten Sonderregelungen: Der Austausch einzelner Geräte (z. B. Infrarotstrahler oder Warmluftheizungen) kann über zehn Jahre verteilt erfolgen – so lässt sich die Umstellung auf erneuerbare Energie stufenweise realisieren.
Unsere Empfehlung:
Jetzt prüfen, welche Systeme zukunftssicher sind. Infrarotheizungen, Hybridlösungen und alternative Anlagen bieten langfristig Sicherheit und Effizienz.
Schulte Hallenheizung unterstützt Sie mit praxisnaher Beratung und maßgeschneiderten Lösungen rund um das GEG.
